Erwägungsgrund 24 32022D2332
Dieser Beschluss sollte aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten, damit aus Gründen der Dringlichkeit umgehend sekundärrechtliche Vorschriften erlassen werden können, in denen Mindestvorschriften für die Definitionen und die Strafen für den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union festgelegt werden —