Erwägungsgrund 12 32022D2332
Die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen ihres nationalen Rechts sehr unterschiedliche Definitionen und Strafen für den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union haben, trägt je nach Mitgliedstaat, in dem der Verstoß verfolgt wird, zu unterschiedlich starker Durchsetzung der Sanktionen bei. Dies untergräbt die Ziele der Union, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit sowie die gemeinsamen Werte der Union zu wahren. Daher besteht ein besonderer Bedarf an einem gemeinsamen Vorgehen auf Unionsebene, um Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union strafrechtlich zu begegnen.