Erwägungsgrund 19 32022D2332
Dieser Beschluss lässt die danach im Einklang mit den im Vertrag festgelegten Gesetzgebungsverfahren getroffenen Maßnahmen unberührt. Insbesondere bestimmt er weder den Anwendungsbereich und den Inhalt von im Anschluss an die Anwendung dieses Beschlusses vorgeschlagenem Sekundärrecht noch nimmt er diese vorweg.