Erwägungsgrund 23 32022D2332
Nach Artikel 3 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts hat Irland mit Schreiben vom 29. Juni 2022 mitgeteilt, dass es sich an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses beteiligen möchte.