Erwägungsgrund 4 32008L0056
Gemäß dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft ist eine thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt erstellt worden, die dem allgemeinen Ziel dient, eine nachhaltige Nutzung der Meere zu fördern und Meeresökosysteme zu erhalten.