Erwägungsgrund 21 32008L0056
Es ist entscheidend für die Erreichung der Ziele dieser Richtlinie, dass die Einbindung von Erhaltungszielen, Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie Überwachungs- und Bewertungsaktivitäten für räumliche Schutzmaßnahmen wie besondere Schutzgebiete im Sinne der Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie oder geschützte Meeresgebiete sichergestellt wird.