Erwägungsgrund 41 32008L0056
Falls die Mitgliedstaaten Maßnahmen in den oben genannten Bereichen oder sonstigen Bereichen, die mit einem anderen Feld der Gemeinschaftspolitik oder einem internationalen Übereinkommen in Verbindung stehen, für wünschenswert erachten, sollten sie geeignete Vorschläge für Maßnahmen der Gemeinschaft unterbreiten.