Erwägungsgrund 37 32008L0056
Die Kommission sollte innerhalb von zwei Jahren nach Vorlage aller Maßnahmenprogramme, spätestens jedoch bis zum Jahr 2019, einen ersten Bewertungsbericht über die Umsetzung dieser Richtlinie vorlegen. Im Anschluss daran sollte die Kommission alle sechs Jahre einen solchen Bericht veröffentlichen.