Erwägungsgrund 21 32010L0078
Um einen nahtlosen Übergang der derzeitigen Aufgaben des Ausschusses der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden, des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden auf die neuen ESA sicherzustellen, sollten Bezugnahmen auf jene Ausschüsse in den einschlägigen Rechtsvorschriften durch Bezugnahmen auf die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) beziehungsweise die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ersetzt werden.