Richtlinie 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65/EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit das ESFS reibungslos funktionieren kann, sind Änderungen an den Rechtsakten der Union im Tätigkeitsbereich der drei ESA notwendig. Diese Änderungen betreffen die Festlegung des Umfangs bestimmter Befugnisse der ESA, die Integration bestimmter Befugnisse, die durch bestehende Rechtsakte der Union festgelegt sind, sowie Änderungen, die eine reibungslose und wirksame Funktionsweise der ESA im Rahmen des ESFS ermöglichen sollen.
Erwägungsgrund 7 32010L0078Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen