Richtlinie 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65/EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die durch das ESFS geschaffene neue Aufsichtsarchitektur wird es erfordern, dass die nationalen zuständigen Behörden eng mit den ESA zusammenarbeiten. Die Änderungen an den einschlägigen Rechtsvorschriften sollten gewährleisten, dass es für die in den Verordnungen zur Errichtung der ESA enthaltenen Verpflichtungen zum Informationsaustausch keine rechtlichen Hindernisse gibt.
Erwägungsgrund 26 32010L0078Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen