Erwägungsgrund 9 32010L0078
Die Verordnungen über die Einrichtung des ESFS sehen vor, dass die ESA in den in den einschlägigen Rechtsvorschriften ausdrücklich aufgeführten Bereichen Entwürfe technischer Standards entwickeln können, die der Kommission zum Erlass in Form von delegierten Rechtsakten oder Durchführungsrechtsakten gemäß den Artikeln 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgelegt werden. In dieser Richtlinie sollte — unbeschadet der künftigen Aufnahme weiterer Bereiche — eine erste Gruppe derartiger Bereiche festgelegt werden.