Erwägungsgrund 16 32010L0078
Es sollte möglich sein, dass die technischen Standards Übergangsmaßnahmen mit angemessenen Fristen vorsehen, sofern die Kosten einer unverzüglichen Anwendung gegenüber dem erwarteten Nutzen übermäßig hoch wären.
Es sollte möglich sein, dass die technischen Standards Übergangsmaßnahmen mit angemessenen Fristen vorsehen, sofern die Kosten einer unverzüglichen Anwendung gegenüber dem erwarteten Nutzen übermäßig hoch wären.