Erwägungsgrund 5 32010L0078
In seinen Schlussfolgerungen zu seiner Tagung vom 18. und 19. Juni 2009 empfahl der Europäische Rat die Schaffung eines Europäischen Systems der Finanzaufsicht bestehend aus drei neuen ESA. Mit dem System sollte die Qualität und Kohärenz der nationalen Aufsicht verbessert, die Beaufsichtigung grenzübergreifend tätiger Gruppen gestärkt und ein einheitliches europäisches Regelwerk eingeführt werden, das für alle Finanzinstitute im Binnenmarkt gilt. Der Europäische Rat betonte, dass die ESA auch über Aufsichtsbefugnisse für Ratingagenturen verfügen sollten, und forderte die Kommission auf, konkrete Vorschläge für die Art und Weise auszuarbeiten, wie das ESFS in Krisensituationen eine wirksame Rolle spielen könnte.