Erwägungsgrund 39 32012L0029
Opferunterstützungsdienste sind nicht verpflichtet, selbst umfassende spezialisierte Fachkompetenz zur Verfügung zu stellen. Opferunterstützungsdienste sollten erforderlichenfalls Opfern dabei helfen, vorhandene professionelle Hilfe beispielsweise durch Psychologen in Anspruch zu nehmen.