Erwägungsgrund 41 32012L0029
Das Recht des Opfers auf rechtliches Gehör sollte als gewahrt gelten, wenn das Opfer schriftliche Erklärungen oder Erläuterungen abgeben darf.
Das Recht des Opfers auf rechtliches Gehör sollte als gewahrt gelten, wenn das Opfer schriftliche Erklärungen oder Erläuterungen abgeben darf.