Erwägungsgrund 42 32012L0029
Das Recht von Opfern im Kindesalter, in Strafverfahren gehört zu werden, sollte nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil das Opfer ein Kind ist, und auch nicht aufgrund des Alters des Opfers.
Das Recht von Opfern im Kindesalter, in Strafverfahren gehört zu werden, sollte nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil das Opfer ein Kind ist, und auch nicht aufgrund des Alters des Opfers.