Erwägungsgrund 44 32012L0029
Eine Entscheidung über die Beendigung eines Strafverfahrens sollte auch die Fälle abdecken, in denen ein Staatsanwalt entscheidet, die Anklage zurückzuziehen oder das Verfahren einzustellen.
Eine Entscheidung über die Beendigung eines Strafverfahrens sollte auch die Fälle abdecken, in denen ein Staatsanwalt entscheidet, die Anklage zurückzuziehen oder das Verfahren einzustellen.