Erwägungsgrund 60 32012L0029
Muss nach dieser Richtlinie ein Vormund oder Vertreter für ein Kind bestellt werden, so kann eine natürliche oder eine juristische Person, eine Einrichtung oder eine Behörde diese Funktion(en) übernehmen.
Muss nach dieser Richtlinie ein Vormund oder Vertreter für ein Kind bestellt werden, so kann eine natürliche oder eine juristische Person, eine Einrichtung oder eine Behörde diese Funktion(en) übernehmen.