Erwägungsgrund 13 32013L0029
Zu den pyrotechnischen Gegenständen sollten Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater und sonstige pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke gehören, wie beispielsweise in Airbags oder in Spannvorrichtungen für Sicherheitsgurte verwendete Gasgeneratoren.