Erwägungsgrund 36 32013L0029
Um für ein einheitliches Qualitätsniveau bei der Konformitätsbewertung zu sorgen, müssen auch die Anforderungen an die benennenden Behörden und andere Stellen, die bei der Begutachtung, Benennung und Überwachung von benannten Stellen tätig sind, festgelegt werden.