Erwägungsgrund 56 32013L0029
Die Kommission sollte im Wege von Durchführungsrechtsakten und — angesichts ihrer Besonderheiten — ohne Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 feststellen, ob Maßnahmen, die von Mitgliedstaaten bezüglich nichtkonformer pyrotechnischen Gegenständen getroffenen werden, begründet sind oder nicht.