Erwägungsgrund 60 32013L0029
Um zu gewährleisten, dass bestimmte pyrotechnische Gegenstände insbesondere in der Automobilindustrie ohne Unterbrechung verwendet werden können, ist Anhang I Nummer 4 ab dem 4. Juli 2013 anzuwenden.
Um zu gewährleisten, dass bestimmte pyrotechnische Gegenstände insbesondere in der Automobilindustrie ohne Unterbrechung verwendet werden können, ist Anhang I Nummer 4 ab dem 4. Juli 2013 anzuwenden.