Erwägungsgrund 10 32013L0040
Mitgliedstaaten sollten Strafen für Angriffe auf Informationssysteme vorsehen. Diese Strafen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und sollten Freiheitsstrafen und/oder Geldstrafen umfassen.
Mitgliedstaaten sollten Strafen für Angriffe auf Informationssysteme vorsehen. Diese Strafen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und sollten Freiheitsstrafen und/oder Geldstrafen umfassen.