Erwägungsgrund 7 32013L0040
Für eine einheitliche Strategie in den Mitgliedstaaten bei der Anwendung dieser Richtlinie sind gemeinsame Definitionen in diesem Bereich wichtig.
Für eine einheitliche Strategie in den Mitgliedstaaten bei der Anwendung dieser Richtlinie sind gemeinsame Definitionen in diesem Bereich wichtig.