Erwägungsgrund 18 32013L0040
Cyberangriffe könnten durch verschiedene Umstände erleichtert werden, so etwa, wenn der Täter im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses über einen Zugang zu in den betroffenen Informationssystemen vorhandenen Sicherheitssystemen verfügt. Im Rahmen des nationalen Rechts sollten solche Umstände in Strafverfahren angemessen berücksichtigt werden.