Erwägungsgrund 25 32013L0040
Die Kommission sollte einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorlegen und erforderliche Gesetzgebungsvorschläge unterbreiten, die unter Berücksichtigung der Entwicklungen in Bezug auf die Cyberkriminalität zu einer Erweiterung des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie führen könnten. Solche künftigen Entwicklungen könnten technologische Entwicklungen umfassen, die beispielsweise eine wirksamere Strafverfolgung bei Angriffen auf Informationssysteme ermöglichen oder der Verhütung solcher Angriffe oder der Minimierung ihrer Auswirkungen dienen. Zu diesem Zweck sollte die Kommission die verfügbaren Analysen und Berichte berücksichtigen, die von den einschlägigen Akteuren und insbesondere von Europol und ENISA ausgearbeitet worden sind.