Erwägungsgrund 2 32014L0023
Die Bestimmungen des Rechtsrahmens für die Konzessionsvergabe sollten eindeutig und einfach sein. Sie sollten die Besonderheit von Konzessionen im Vergleich zu öffentlichen Aufträgen gebührend widerspiegeln und sollten keinen übermäßigen bürokratischen Aufwand verursachen.