Erwägungsgrund 25 32014L0023
Es sollte klargestellt werden, dass die einschlägigen Tätigkeiten an Flughäfen auch Dienstleistungen für Fluggäste umfassen, die zum reibungslosen Betrieb der Flughafeneinrichtungen beitragen und von einem gut funktionierenden, modernen Flughafen erwartet werden, beispielsweise Einzelhandelsgeschäfte, Verpflegung und Parkplätze.