Erwägungsgrund 34 32014L0023
Für die Zwecke dieser Richtlinie sollten die Begriffe „wesentliche Sicherheitsinteressen“, „Militärausrüstung“, „sensible Ausrüstung“, „sensible Bauleistungen“ und „sensible Dienstleistungen“ im Sinne der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu verstehen sein.