Erwägungsgrund 42 32014L0023
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet und findet daher keine Anwendung auf die Konzessionsvergabe internationaler Organisationen in deren eigenem Namen und für eigene Rechnung. Es sollte jedoch geklärt werden, inwieweit die Richtlinie auch auf Konzessionen angewendet werden sollte, die von besonderen internationalen Bestimmungen erfasst sind.