Erwägungsgrund 57 32014L0023
Die diesbezüglichen Verpflichtungen könnten sich in Konzessionserfüllungsklauseln widerspiegeln. Es sollte ferner möglich sein, in Konzessionsverträge Klauseln über die Einhaltung von vertragskonformen Tarifvereinbarungen aufzunehmen. Die Nichteinhaltung der einschlägigen Verpflichtungen könnte als schwere Verfehlung des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers betrachtet werden, die dessen Ausschluss vom Verfahren zur Vergabe einer Konzession zur Folge haben kann.