Erwägungsgrund 23 32015L2193
Angesichts der Bedeutung von Gasverdichterstationen für die Zuverlässigkeit und den sicheren Betrieb von nationalen Gasübertragungsnetzen und angesichts der besonderen Beschränkungen bei ihrer Aufrüstung sollten die Mitgliedstaaten mittelgroßen Feuerungsanlagen zum Betrieb solcher Stationen mehr Zeit für die Anpassung an die in dieser Richtlinie festgelegten Stickstoffoxidemissionsgrenzwerte einräumen können.