Erwägungsgrund 28 32015L2193
Zur Begrenzung des Aufwands für kleine und mittlere Unternehmen, die mittelgroße Feuerungsanlagen betreiben, sollten die administrativen Pflichten der Betreiber hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen, der Überwachung und der Berichterstattung verhältnismäßig sein und so ausgelegt sein, dass Doppelarbeit vermieden wird, und der zuständigen Behörde dennoch eine wirksame Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen gestatten.