Erwägungsgrund 25 32015L2193
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass der Betreiber einer mittelgroßen Feuerungsanlage bei Verstoß gegen diese Richtlinie jeweils die notwendigen Maßnahmen trifft. Die Mitgliedstaaten sollten ein System einrichten, mit dem die Konformität mittelgroßer Feuerungsanlagen mit den Anforderungen dieser Richtlinie geprüft wird.