Erwägungsgrund 8 32015L2193
In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 18. Dezember 2013 mit dem Titel „Saubere Luft für Europa“ werden Maßnahmen gefordert, um die Emissionen von Luftschadstoffen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen zu begrenzen und so den Regelungsrahmen für den Feuerungssektor zu vervollständigen. Das Programm „Saubere Luft“ ergänzt den in der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 21. September 2005 mit dem Titel „Thematische Strategie zur Luftreinhaltung“ festgelegten Verschmutzungsminderungsfahrplan für 2020 und enthält Zielvorgaben für die Verringerung der Auswirkungen der Luftverschmutzung bis 2030. Damit all diese strategischen Ziele erreicht werden, sollte ein Regelungsfahrplan aufgestellt werden, der Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen umfasst.