Erwägungsgrund 29 32015L2193
Um die Konsistenz und Kohärenz der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über die Durchführung dieser Richtlinie sicherzustellen und den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission zu fördern, sollte die Kommission mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur ein elektronisches Datenübermittlungsinstrument entwickeln, das auch von den Mitgliedstaaten intern für die Berichterstattung und Datenverwaltung auf nationaler Ebene verwendet werden kann.