Erwägungsgrund 4 32015L2193
Die Schadstoffemissionen aus der Verfeuerung von Brennstoffen in mittelgroßen Feuerungsanlagen sind auf Unionsebene allgemein nicht reguliert, obwohl sie zunehmend zur Luftverschmutzung beitragen, was insbesondere auf die durch die Klimaschutz- und Energiepolitik geförderte stärkere Verwendung von Biomasse als Brennstoff zurückzuführen ist.