Erwägungsgrund 12 32016L2284
Die Rechtsvorschriften der Union zur Reduktion der Luftverschmutzung an der Quelle sollten die erwarteten Emissionsreduktionen tatsächlich erreichen. Um die umfassenderen Luftqualitätsziele zu erreichen, ist es von entscheidender Bedeutung, frühzeitig nicht wirksame Rechtsvorschriften der Union zur Reduktion der Luftverschmutzung an der Quelle zu erkennen und auf diese zu reagieren, wie sich an der Diskrepanz zwischen den Stickstoffoxid-Emissionen im praktischen Fahrbetrieb und den im Testbetrieb gemessenen Stickstoffoxid-Emissionen von Euro-6-Dieselfahrzeugen gezeigt hat.