Erwägungsgrund 9 32016L2284
Diese Richtlinie sollte außerdem dazu beitragen, dass zusätzlich zur weltweiten Verbesserung der Luftqualität und zur Verbesserung von Synergien mit den klima- und energiepolitischen Maßnahmen der Union die im Unionsrecht verankerten Luftqualitätsziele auf kosteneffiziente Weise erreicht und die Auswirkungen des Klimawandels abgemildert werden, wobei Überschneidungen mit geltenden Rechtsvorschriften der Union vermieden werden.