Erwägungsgrund 29 32016L2284
Um unionsweite Kohärenz zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass ihre an die Kommission übermittelten nationalen Emissionsinventare und -prognosen sowie informativen Inventarberichte vollständig mit ihrer Berichterstattung im Rahmen des LRTAP-Übereinkommens in Einklang stehen.