Erwägungsgrund 28 32016L2284
Die Mitgliedstaaten sollten nationale Emissionsinventare und -prognosen sowie informative Inventarberichte zu allen unter diese Richtlinie fallenden Luftschadstoffen erstellen und übermitteln, die es der Union sodann ermöglichen, ihren Berichtspflichten im Rahmen des LRTAP-Übereinkommens und seiner Protokolle nachzukommen.