Erwägungsgrund 8 32016L2284
Die Mitgliedstaaten sollten diese Richtlinie in einer Weise umsetzen, die durch Reduzierung der Konzentration und der Einträge von für Versauerung, Eutrophierung oder bodennahes Ozon verantwortlichen Schadstoffen auf Werte unterhalb der im LRTAP-Übereinkommen festgelegten kritischen Eintrags- und Konzentrationswerte wirksam dazu beiträgt, das langfristige Ziel der Union für eine Luftqualität in Einklang mit den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation und die Ziele der Union für den Schutz der Biodiversität und der Ökosysteme zu verwirklichen.