Erwägungsgrund 22 32016L2284
Die Verbesserung der Luftqualität sollte mit verhältnismäßigen Maßnahmen erreicht werden. Wenn die Mitgliedstaaten den Agrarsektor betreffende Maßnahmen treffen, die in die nationalen Luftreinhalteprogramme aufgenommen werden sollen, sollten sie sicherstellen, dass ihre Auswirkungen auf kleine landwirtschaftliche Betriebe in vollem Umfang berücksichtigt werden, damit möglichst geringe zusätzliche Kosten entstehen.