Erwägungsgrund 32 32016L2284
In Einklang mit der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Informationen auf elektronischem Wege aktiv und systematisch verbreitet werden.
In Einklang mit der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Informationen auf elektronischem Wege aktiv und systematisch verbreitet werden.