Erwägungsgrund 33 32016L2284
Die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates muss geändert werden, um die Übereinstimmung jener Richtlinie mit dem UNECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten aus dem Jahr 1998 (Aarhus-Übereinkommen) zu gewährleisten.