Erwägungsgrund 16 32016L2284
Den Berichterstattungsanforderungen und den Emissionsreduktionsverpflichtungen sollten der nationale Energieverbrauch und der nationale Kraftstoffverkauf zugrunde gelegt werden. Allerdings können einige Mitgliedstaaten im Rahmen des LRTAP-Übereinkommens die anhand der im Straßenverkehr verbrauchten Kraftstoffe berechneten nationalen Gesamtemissionen als Grundlage für die Einhaltung der Verpflichtungen nehmen. Diese Option sollte in dieser Richtlinie beibehalten werden, um die Kohärenz zwischen Völker- und Unionsrecht sicherzustellen.