Erwägungsgrund 11 32017L0828
Um Aktieninvestitionen in der gesamten Union zu fördern und die Ausübung der mit Aktien verbundenen Rechte zu erleichtern, sollte mit dieser Richtlinie in Bezug auf Entgelte, einschließlich Preise und Gebühren, für die von den Intermediären erbrachten Dienstleistungen ein hohes Maß an Transparenz geschaffen werden. Eine Diskriminierung zwischen den für die Ausübung von Aktionärsrechten im Inland und in grenzüberschreitenden Fällen in Rechnung gestellten Entgelte behindert grenzüberschreitende Investitionen und das effiziente Funktionieren des Binnenmarktes, weswegen sie untersagt werden sollte. Unterschiede zwischen den für die Ausübung von Aktionärsrechten im Inland und in grenzüberschreitenden Fällen in Rechnung gestellten Entgelten sollten nur zulässig sein, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und die Unterschiede widerspiegeln, die bei den tatsächlichen Kosten für die Erbringung der Dienstleistungen durch Intermediäre anfallen.