Erwägungsgrund 36 32017L0828
Um eine vollständige Übersicht über die Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung zu bieten, sollte in dem Vergütungsbericht gegebenenfalls auch der Betrag der Vergütung offengelegt werden, der auf der Grundlage der Familiensituation einzelner Mitglieder der Unternehmensleitung gewährt wird. Deshalb sollten aus dem Vergütungsbericht gegebenenfalls auch Vergütungsbestandteile hervorgehen, wie etwa Familien- oder Kinderzulagen. Allerdings sollte wegen der Tatsache, dass personenbezogene Daten, die sich auf die Familiensituation einzelner Mitglieder der Unternehmensleitung beziehen, oder besondere Kategorien von personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates besonders sensibel sind und eines spezifischen Schutzes bedürfen, in dem Bericht nur der Betrag der gewährten Vergütung, jedoch nicht der Grund offengelegt werden, aus welchem sie gewährt wurde.