Erwägungsgrund 49 32017L0828
Um eine leichter vergleichbare und kohärentere Darstellung des Vergütungsberichts sicherzustellen, sollte die Kommission Leitlinien verabschieden, in denen seine standardisierte Darstellung festgelegt ist. Die bestehenden Praktiken in den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Darstellung der im Vergütungsbericht enthaltenen Informationen unterscheiden sich erheblich voneinander, so dass ein ungleiches Maß an Transparenz sowie Aktionärs- und Anlegerschutz besteht. Die unterschiedlichen Praktiken führen dazu, dass Aktionäre und Anleger, insbesondere im Fall grenzüberschreitender Investitionen, vor Schwierigkeiten und Kosten stehen, wenn sie die Umsetzung der Vergütungspolitik verstehen und überwachen oder mit der Gesellschaft zu diesem speziellen Thema Kontakt aufnehmen wollen. Die Kommission sollte vor der Verabschiedung ihrer Leitlinien gegebenenfalls Konsultationen mit den Mitgliedstaaten durchführen.